Gebäudekomplex von außen
Ihr Weg zur Reha | Kosten

Der Kostenträger Ihrer Reha

Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:

Rentenversicherung

Sie genehmigt stationäre und ambulante Behandlungen. Der Patient muss sich an den Kosten mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Patienten abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme und Kostenträger der Reha erteilt die Rentenversicherung gerne Auskunft.

Bei ambulanten Behandlungen muss der Patient keine Zuzahlung leisten. Allerdings erhält er im Gegensatz zu den Leistungen der Krankenversicherungen keine Verpflegungspauschale. Bei der Anfahrt werden entweder die kompletten Kosten für Zug- bzw. Busfahrkarten oder anteilig Pkw-Fahrtkosten übernommen. Diese Kilometerpauschalen orientieren sich an den Sätzen der Einkommenssteuer (für die ersten 10 km 36 Cent pro km, ab dem 11. km 40 Cent für die einfache Fahrt).

Krankenversicherung

Bei einer stationären Behandlung: Der Patient muss 10 Euro pro Tag tragen. Enthalten sind darin alle Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Befreiungen sind möglich. Bei einer ambulanten Behandlung: Die Krankenkassen erstatten in der Regel einen Zuschuss von höchstens 13 Euro (bei Kleinkindern bis zu 16 Euro) pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für die Anwendungen selbst muss der Patient erneut 10 Prozent als Eigenanteil bezahlen. Bei der Anfahrt zahlen die Kassen die Zugkosten. Bei Anreise mit dem Pkw gibt es keine genaue Regelung („die Kasse übernimmt die notwendigen Kosten”). Sprechen Sie hier mit Ihrer Krankenkasse, um den Kostenträger Ihrer Reha zu ermitteln.

Zuzahlungsbeschränkungen:

Für die Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag gibt es Höchstgrenzen. Sie liegen bei maximal 42 Kalendertagen pro Jahr, wobei diese nicht in ununterbrochener Reihefolge in einer Rehabilitationseinrichtung angefallen sein müssen. Vorherige Reha-Maßnahmen aus dem gleichen Jahr werden also angerechnet. Die maximale Zuzahlung ist auf 14 Tage beschränkt, wenn sich die Reha-Maßnahme an eine Krankenhausbehandlung anschließt (AHB).

Service
Schnelle Antworten auf Ihre Fragen

Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da und freuen sich, Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Rehabilitation weiterhelfen zu können.

mehr erfahren